29. August 2017 - 11:42 -- M.Stracke

Sehr geehrte Kunden,

das Land Nordrhein-Westphalen ist (mit Niedersachsen) führend bei der Kontrolle der eingesetzten Kassensysteme. Nach unserer Einschätzung haben inzwischen fast 50% der Betriebe ihre Kassensysteme in einer Form ungerüstet, dass die Vorgaben der GdPDU erfüllt werden. Von diesen Kassen erfüllen nur knapp 50% die Vorgaben des BMF Schreibens von 26.11.2010 bzw. der GoBD.

Somit besteht auch heute noch für 75% aller eingesetzten Kassensysteme dringender Handlungsbedarf.

Dagegen steht die Beratung vieler Steuerberater, die (unwissendlich) bestätigen, dass die alte Kasse noch eingesetzt werden darf.

WICHTIG! Lassen Sie sich diese Aussage SCHRIFTLICH(!) bestätigen! Wenn Ihre Kasse vor 2011 angeschafft wurde und nicht durch entsprechende Updates an die Verordnung von 2010 angepasst worden ist, erwarten Sie Strafen im 5stelligen Bereich zuzüglich einer Schätzung Ihrer Umsätze. Hat Ihr Steuerberater Ihnen jedoch bestätigt, dass mit Ihrer alten Kasse so gearbeitet werden darf, ist er für diesen Vermögensschaden haftbar.

Auch entgegen einiger Berichte in Zeitungen, Radio und Fernsehen entbindet Sie das "Kassengesetz" von Ende 2016 NICHT von den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 oder gar der GoBD. Zudem sind die Finanzverwaltungen auf dem Standpunkt, dass diese Durchführungsverordnungen nichts Neues darstellen. Sie regeln nur die Art und Weise, wie schon lange bestehende gesetzliche Vorschriften umzusetzen sind.

  • Nachdem wir nun vermehrt Prüfungen erleben, in denen gezielt nach den Einzelaufzeichnungen gefragt wird, möchten wir jedem unserer Kunden noch einmal an folgende Punkte erinnern:
  • Prüfen Sie, ob Ihre Kasse eine unveränderbare Einzelaufzeichnung gewährleistet.
  • Prüfen Sie, ob Sie Ihre Einzelaufzeichnungen auch regelmäßig (am besten TÄGLICH(!)) sichern. - Ein "och, schaun mir mal" hilft Ihnen im Prüfungsfall nicht weiter. Es geht um Ihr Geld!
  • Kennen Sie Ihre Daten! Sehen Sie sich ihre Einzelaufzeichnungen regelmäßig in Stichpunkten an. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten! (Z.B. 2 Milllionen Stornos. Natürlich dürfen Sie Fehler machen, Sie müssen sie nur erklären können!)

 

Wir sind gerne für Sie da. Beratung ist unser Geschäft.