23. September 2019 - 13:30 -- M.Stracke

Aktuelles zur Umstellung 2020 - September 2019

Die Umstellungen, die zum kommenden Jahr vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, halten alle Bargeldbetriebe etwas in Atem.

Wichtig! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
  • Alle Kassensysteme müssen ihre Aufzeichnungen ab dem 01.01.2020 über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) absichern.
  • Die Datenübergabe muss im Format DSFinVK erfolgen.
  • Kassen müssen samt Seriennummer und TSE beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Es gibt keine Übergangsregelung.

Folgende Fakten sind im Moment aktuell:

  1. Es gibt keine Verschiebung des schon im Dezember 2016 in Kraft getretenen Gesetzes.
  2. Vermutlich wird es eine Karenzzeit für Kassensysteme geben, die vor dem 01.01.2020 bestellt worden sind.
  3. Im Moment ist noch keine TSE erhältlich, wahrscheinlich aber ab November 2019.
  4. Ein Preis für die TSE steht noch nicht fest.
  5. Das "amtliche Formblatt" ist sinnvoller Weise vom Tisch, da die wahrscheinlich 4096-stelligen, alphanumerischen Codes der TSE Verschlüsslung nicht nur fehlerfrei aufgeschrieben sondern auch fehlerfrei abgetippt und in das Prüfungssystem der Finanzbehörden übernommen werden müssten.
  6. Kassensysteme, die nach dem 26.11.2010 gekauft worden sind und die Anforderungen der GoBD von 2015 erfüllen aber nicht um eine TSE aufgerüstet werden können, dürfen bis Ende 2021 weiterbenutzt werden.
  7. Der Bußgeldkatalog samt den damit zusammenhängenden Haftstrafen steht schon.

Was ist also für Sie zu beachten?

Haben Sie eine Kasse vor dem 26.11.2010 gekauft?

Ja: Kann man eine TSE an diese Kasse anschließen?

Ja: Abwarten und im November die TSE nachrüsten lassen.

Nein: Aktuelle Kasse darf nicht mehr eingesetzt werden.

Nein: Kann man eine TSE an diese Kasse anschließen?

Ja: Abwarten und im November die TSE nachrüsten lassen.

Nein: Erfüllt die Kasse die GoBD?

Ja: Kasse darf bis Ende 2021 noch eingesetzt werden, wenn sie nach dem 26.11.2010 erworben wurde.

Nein: Kasse ab JETZT nicht mehr anfassen. -> Offene Ladenkasse, auf keinen Fall weiter buchen.

Wichtig! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!

Welche Kassen erfüllen was?

Casio:

TE2200 / TE2400: Nach Aufrüstung und Update erfüllt die Kasse die GoBD und mit angeschlossener LOXBOX V3 ist auch eine TSE anschließbar.

SE-S400 / SE-S3000 / SE-C450 / SE-C3500: Nach Aufrüstung und Update erfüllt die Kasse die GoBD und mit angeschlossener LOXBOX V3 ist auch eine TSE anschließbar.

TK und CE egal welche Nummer: Darf seit dem 01.01.2017 nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden. Vorsicht!

Vectron:

VPos25: NIX

MicroPOS / VPos32 / MiniPOS / ColorTouch: NIX

Vario / MiniPOS64 / ColorTouch64 / SteelTouch (beim Einschalten steht 64bit auf dem Bildschirm): Nach Aufrüstung und Update erfüllen die Kassen die GoBD. TSE ist nicht möglich.

Mini II / Vario II / Touch12 / Touch15: Nach Aufrüstung und Update erfüllen die Kassen alle Anforderungen.