3. März 2014 - 11:57 -- M.Stracke

Anforderung der Finanzbehörden

07.02.2012 - 09:09:00

Wie Sie von Ihrem Steuerberater sicherlich schon länger erfahren haben gibt es seit dem 26.11.2010 ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, welches die digitale Aufbewahrungspflicht für Unterlagen von Bargeschäften neu regelt.

Die Unsicherheit, die dieses Schreiben mit sich führt, betrifft nicht nur die einzelnen Finanzämter (wie diverse Telefongespräche in den vergangenen Monaten gezeigt haben) sondern auch Kassenhersteller und Geschäftsinhaber.

Bislang haben nur vereinzelte Kassenhersteller diesen neuen Vorschriften Rechnung getragen und ihre Systeme entsprechend angepasst. Andere versuchen sich hinter verfälschten Aussagen zu verstecken.

 

Wir erleben nun als Fachhändler und Partner unserer Kunden die ersten Steuerprüfungen, bei denen das Eingangs genannte Schreiben als Grundlage genommen wird.

Wir können jedem Geschäftsinhaber nur wärmstens ans Herz legen sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. Gerne informieren wir Sie und analysieren mit Ihnen in wie weit sich Ihr bestehendes System diese neuen Anforderungen abdeckt.

 

Weitere Informationen gibt eine Artikelserie der Finanzverwaltungen unter folgendem Link:

http://www.elektronische-steuerpruefung.de/praxisbsp/haertl-schieder-elektronische-registrierkassen-1.htm

 

Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.

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