23. Mai 2017 - 10:56 -- M.Stracke

Das Kassengesetz

Am 22.12.2016 ist in Deutschland ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erlassen. Im folgenden einfach Kassengesetz genannt. Dies bewirkt einige Änderungen in der Abgabenordnung und bestimmt gewisse Fristen und Bußgelder.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

  • ab Januar 2020 muss eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung an jedem Kassensystem angeschlossen sein.
  • Es erfolgt keine Zertifizierung von Kassensystemen.
  • Es besteht keine Kassenpflicht.
  • Es gibt aber eine Belegpflicht.
  • Jede eingesetzte Kasse muss mittels eines amtlichen Formblattes gemeldet werden.
  • Einige Bußgelder
  • Die Einführung einer Kassennachschau ab Januar 2018

 

Unsere Einschätzungen:

Die Sicherheitseinrichtung ist bis auf die Vorgabe, dass sie die Grundaufzeichnungen sichern muss, unbestimmt. Die Entwicklung einer Solchen liegt in den Händen des BSI. Nach unserem Erkenntnisstand soll die Entwicklung nur an Unternehmen vergeben werden, die keinen Bezug zu Steuern oder Kassen haben.

Die Belegpflicht gilt ab dem Inkraftteten des Gesetzes, also seit dem 22.12.2016. Für nicht ausgegebene Belege kann das Bußgeld bis zu €25000 betragen.

Verschiedene Kassenhersteller sind im Moment dabei einen alternativen Plan auf eigene Kosten auf den Weg zu bringen, da gerade das Thema Sicherheitseinrichtung mit nicht sehr realistischen Vorgaben behaftet ist.

Gerade zu diesem Thema hat die Firma Vectron einiges gut leserlich zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.