31. März 2016 - 11:26 -- M.Stracke

Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­talen Grund­auf­zeich­nun­gen

Es wird ernst. Zu der bestehenden Einzelaufzeichnungspflicht (BMF-Schreiben 26.11.2010 und GoBD 01.01.2015) soll nun ein Gesetzesentwurf mehr Rechtssicherheit für Betriebe in Deutschland bieten. Leider entspricht dieser Gesetzesentwurf genau der sprachlichen Qualität des BMF-Schreibens von 2010 und wirft mehr Fragen als Klarheit und Rechtssicherheit auf.

Die Anwendervereinigung Dezentraler Messsysteme ADM e.V., die unter anderem Projekte wie das SELMA Projekt, an dem die Universität Siegen mitwirkt, betreut setzt viel Energie ein, um mit dem schon veröffentlichten Insika Verfahren endlich eine Rechtssicherheit für jeden Unternehmer zu ermöglichen.

Die Unklarheiten, die dieser Gesetzesentwurf aufwirft, wurden von ADM e.V. in folgendem Schreiben zusammengefasst. Auf der Webseite www.insika.de kann man sich über die Funktionalität des Insika-Verfahrens weiter informieren.

In wie weit sich bis zur geforderten Umsetzung 2019 etwas an den Entwürfen ändert bleibt abzuwarten.

Wichtig für Sie als Unternehmer ist in der heutigen Zeit ein Punkt:

An der Einzelaufzeichnungspflicht und deren späteste Umsetzung bis 01.01.2017 erfolgt sein muss, ändert sich nichts.

Ob und wann ein Signaturverfahren eingeführt wird, um Ihnen eine Rechtssicherheit im Prüfungfall zu gewähleisten, bleibt noch offen.

 

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