Kassenzertifikate
Verehrte Kundinnen und Kunden, verehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater unserer Kunden,
selbstverständlich wissen wir, dass Deutschland ein Land mit vielen Möglichkeiten ist und unsere Sprache Raum für eine Vielzahl an Interpretationen bietet. Da wir alle ja von Gott geschaffene Wesen sind, obliegt es in unserer Macht auch Dinge zu erschaffen, die in der Schöpfung neu und einzigartig sind.
Kassenzertifikate erschaffen dürfen sie gerne selbst.
In dem beschlossenen Gesetz vom 22.12.2016 - inkraftgetreten am 29.12.2016 - ist festgelegt, dass Kassensysteme ab 2020 (bzw. 2022) eine zertifizierte Sicherungseinrichtung aufweisen müssen. Von einer Zertifizierung des Kassensystems selbst war und ist nie die Rede gewesen. Somit sind Forderungen nach einem solchen Zertifikat nur ein Hinweis auf eine mangelhafte Aufklärung der Person, die danach verlangt.
Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass man für die Sicherheitseinrichtung in der Kasse ein Zertifikat haben möchte. Da in oben genannten Gesetz verankert ist, dass alle im Betrieb eingesetzten Kassensysteme und Sicherheitseinrichtungen auf einem amtlichen Formblatt gemeldet werden müssen, wäre dies der erste Schritt. Da dieses Formblatt noch gar nicht existiert und das BSI die oben erwähnte Sicherheitseinrichtung erst noch zu erfinden hat, ist eine Forderung nach dem Zertifikat einer noch nicht erfundenen Sicherheitseinrichtung, die somit noch nicht in Serienproduktion in Ihrem Kassensystem verbaut sein kann, ein Zeichen fehlerhafter Aufklärung.
Natürlich ist die Information für die Sie Geld bezahlen, wichtiger/wertvoller als die kostenlose Information die wir Ihnen weitergeben.
Dankbarer Weise hat die Firma Vectron alle möglichen und vor allem aktuellen Informationen auf dieser Webseite zusammen getragen.