Der Tagesendsummenbon ist tot!
11.11.2013 - 14:03:00
Informationen der OFB
Die Neuigkeiten rund um die Abgabenordnung der Finanzbehörden werden immer Spannender.
Die Änderung der Abgabenordnung, dass alle Buchungsvorgänge an der Kasse elektronisch aufgezeichnet werden müssen, ist ja schon seit Ende 2010 bekannt.
Bei unserer letzten Tagung des CKV/DFKA am 09.11.2013 wurden durch einen Referenten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Herr Diekmann, neue Informationen der Durchsetzung der Abgabenordnung bekannt.
Während seines sympathischen Auftretens schaffte er es, jedem Kassenhändler im Raum einen Schock nach dem anderen zu versetzen.
Der 1. große Schocker:
Seit 2011 hat der Tagesendsummenbon (Z-Bericht / Transaktionsbericht) für die Prüfung keine Relevanz mehr.
Der 2. Schocker:
Jeder Bon, auf dem MwSt. ausgewiesen wird, ist als eine Rechnung anzusehen und muss 10 Jahre aufgehoben werden. Sei es in Papierform oder elektronisch.
Der 3. größte Schocker:
Jeder Kassenbericht, den die Kasse bietet, muss entweder ausgedruckt und aufbewahrt werden oder er muss in der Kasse verbleiben. Das Finanzamt hat das Recht diese Daten einzusehen.
Über 3 Stunden folgte eine Nachricht der anderen.
Aus diesem sehr aktuellen Anlass möchten wir Ihnen folgendes ans Herz legen:
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater (BMF Schreiben vom 26.11.2010).
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin um Ihr Kassensystem auf die aktuellen Anforderungen umprogrammieren zu lassen.
Sollte Ihr Kassensystem schon etwas in die Jahre gekommen sein, warten Sie bitte nicht auf den Ablauf der Frist 2016. Zu dem Zeitpunkt werden wahrscheinlich sehr viele Geschäftsinhaber von dieser Neuerung überrascht.
Wenn Sie weitergehende Fragen haben sind wir gerne für Sie da.