Achtung! Nichtbeanstandungsregelung 2020
Achtung! Nichtbeanstandungsregelung 2020
Wichtige Informationen für unsere Kunden:
Da die TSE (Technische SicherheitsEinrichtung), die ab dem 01.01.2020 in jedem aufrüstbaren Kassensystem verbaut sein muss(!), noch nicht erhältlich ist, haben sich die Finanzämter auf eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.09.2020 geeinigt.
Wichtig ist, dass diese Nichtbeanstandungsregelung nur für die Unternehmen gilt, die noch im Jahre 2019 nachweislich eine TSE bestellt haben.